Informationen zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Unsere Webseite soll für alle Menschen gleichermaßen erreich- und bedienbar sein. Um dies zu gewährleisten, lassen wir neuste Erkenntnisse aus der Entwicklung und Barrierefreiheit zusammenfließen. Bei der Gestaltung unserer digitalen Webseiten und Applikationen halten wir uns an die Empfehlungen und Vorgaben des World Wide Web Consortium (Kurz: W3C). Deren international anerkannte und gültige Standards dienen uns als Handlungsmaxime bei der Weiterentwicklung unserer Dienste. Die kontinuierlich an neue Anforderungen angepassten „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (Kurz: WCAG) bewerten den Konformitätsstatus nach drei Prioritäten: A, AA und AAA. Die Inhalte unserer Webseiten und Applikationen sind insoweit barrierefrei, dass sie idealerweise der zweiten Priorität (AA) entsprechen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Webseite bieten wir Informationen zu unseren Leistungen, Gebraucht- und Neuwagen sowie Auto-Zubehör und Werkstattleistungen an. Über die Service-Terminbuchungs-Möglichkeit können Sie Termine in unseren Werkstätten buchen. Sie können uns Nachrichten via Kontaktformular schreiben und sich außerdem zu Newslettern anmelden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannten Dienstleistungen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind aktuell nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar. Eine Newsletter Anmeldungen ist nicht barrierefrei möglich. Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet. Bildattribute / Title sind teilweise nicht verfügbar bzw. werden stetig entwickelt.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht alle Audio- und Videoinhalte mit Untertiteln zu versehen sowie fehlende Bildattribute/Titel umzusetzen. Wir arbeiten daran die Anmeldung zum Newsletter barrierefrei anbieten zu können.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 22.12.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Helfen Sie uns, die Zugänglichkeit zu verbessern - Volkswagen optimiert kontinuierlich Bereiche unserer Webseiten und Applikationen. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie während Ihrer Nutzung dieser auf Barrieren stoßen. Sie haben Fragen oder Anregungen zur barrierefreien Gestaltung unserer Angebote? Kontaktieren Sie uns gerne per

E-Mail: siehe Impressum

Postalisch erreichen Sie uns unter der Adresse:

siehe Impressum

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.at/service-und-zubehoer/umwelt-und-technik/wltp.  


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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